Knowledge Base
Hier finden Sie alle bekannten Probleme, die nicht Teil der Produktdokumentation sind.
Fragen zur Installation und zur Technik
Tritt bei der Programminstallation ein schwerwiegender Fehler auf, z. B. die Meldung, dass die zu installierende Applikation nicht kompatibel mit der CPU-Architektur des Zielsystems ist, liegt dies mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit daran, dass das Zielsystem über eine 32-Bit Rechnerarchitektur verfügt. Die Systemvoraussetzungen sind damit nicht erfüllt. b:case ist nur auf 64-Bit Systemen lauffähig.
Lösung: Stellen Sie die Anzeige von Schriftgrößen in Ihrem Betriebssystem testweise auf die Standardeinstellung 100% (Windows: Systemsteuerung → Anzeige)
Lösung: Das Erscheinungsbild von b:case hängt von der genutzten Umgebung ab, da b:case mit dem nativen Look&Feel des Betriebssystems arbeitet.
Lösung: Das Update benötigt sowohl Administratorrechte als auch eine stabile Internetverbindung. Auch im Hintergrund laufende Windows-Update-Prozesse können das b:case-Update behindern. Sollte sich das Problem weiterhin nicht lösen lassen, können Sie die neue b:case Version auch jederzeit hier herunterladen.
Fachliche Fragen
Lösung: Achten Sie auf die richtige Stellung der Schieberegler. Teilweise kann es passieren, dass diese sich durch vorherige Dateneingaben verstellt haben. Stellen Sie die Schieberegler zunächst so ein, dass der Startwert-Regler auf dem ersten Monat und der Endwert-Regler auf dem letzten Monat des Projektzeitraums steht.
Lösung: Stimmt, das sieht auf den ersten Blick aus wie ein Fehler. Die Abschreibungsdauer und damit die Höhe der jährlichen Abschreibungen haben keine direkten Auswirkungen auf den Finanzmittelbestand. Es gibt aber zwei indirekte Auswirkungen.
1) Prüfen Sie zunächst, ob Sie unter den Steuerungsparametern die automatische Berechnung der gewinnabhängigen Steuern aktiviert haben. Haben Sie das nämlich, dann wirkt sich eine Veränderung der Abschreibungsdauer sehr wohl auf den Finanzmittelbestand aus. Eine längere Abschreibungsdauer erhöht den steuerrechtlichen Gewinn und damit die gewinnabhängigen Steuern, so dass der Finanzmittelbestand sinkt (und umgekehrt).
2) Die zweite Einflussmöglichkeit kann bestehen, wenn Sie, ebenfalls in den Steuerungsparametern, den automatischen Assetverkauf am Ende der Projektlaufzeit aktiviert haben und der Wert der Assets abhängig vom buchhalterischen Restwert der Anlage ist. Eine Verlängerung der Abschreibungsdauer führt hier zu einem höheren Restwert und angenommenen Liquidationserlös und wirkt sich damit auf den Finanzmittelbestand, den NPV und den Endwert aus.
Wichtig ist hier zu wissen, was die Grundlage zur Berechnung der Lohnnebenkosten ist. Wird angegeben, dass der %-Anteil im aufgeführten Betrag (unter „zeitlich fix“oder „zeitlich variabel“) enthalten ist, so berechnet b:case die Lohnnebenkosten nicht als %-Wert dieses Betrags, sondern als prozentualer Zuschlag auf den Bruttolohn. Beispiel: Als Lohnkosten werden definiert 12.000 € p.a., die Lohnnebenkosten betragen 20% des Bruttolohns. Es gilt also Lohnkosten = Bruttolohn + Lohnnebenkosten bzw. 12.000 € = Bruttolohn x 1,2 --> Bruttolohn = 12.000 / 1,2 = 10.000 €, Lohnnebenkosten = 12.000 € - 10.000 € = 2.000 €.
Falsch wäre die Berechnung der Lohnnebenkosten als 20% der Lohnkosten, also 0,2 * 12.000 € = 2.400 €.
Lösung: Stimmt. Das sieht auf den ersten Blick aus wie ein Fehler. Ursache ist aber vermutlich, dass der zu variierende Wert ein Optimum-Wert ist, bei dem der NPV maximiert wird. Beispiel: Geschwindigkeit. Mit höherer Geschwindigkeit steigt der Verbrauch und damit die Kosten; es können aber mehr Transport-Kilometer gefahren und damit höhere Transporterlöse erzielt werden. Zwischen diesen beiden Parametern gibt es eine optimale Geschwindigkeit, bei der der Gewinn oder der NPV maximiert wird. Wird diese optimale Geschwindigkeit variiert, verschlechtert sich der NPV in jedem Fall. Solch eine Konstellation kann im oben beschriebenen Fall vorliegen.
Haben Sie einen Kreditfaktor (Fremdfinanzierung) definiert? Wenn ja, prüfen Sie, ob dieser Kredit als Annuitätendarlehen, als endfälliger Kredit oder als Tilgungsdarlehen definiert und ob als Auszahlungszeitpunkt „Nach Inanspruchnahme“ oder "bei erstmaligem Bedarf" festgelegt wurde. Ist das der Fall, simuliert das System die vollständige Auszahlung zum Zeitpunkt, bei dem der Guthabenstand erstmalig negativ wird. Das kann bereits passieren, wenn das Guthaben nur 1 ct im Minus ist. Prüfen Sie, ob diese Konstellation in Ihrem Case vorliegt, z. B. indem Sie den Kreditbetrag testweise auf Null setzen.
Das sieht auf den ersten Blick wie ein Fehler aus. Prüfen Sie deshalb bitte unter den „Steuerungsparametern“, ob die Gewerbesteuer und/ oder die Körperschaftssteuer in den Berechnungen berücksichtigt wird. Werden diese Steuern in ihrem Projekt berücksichtigt, gibt es einen NPV-Effekt, da höhere/niedrigere Zinslasten zu geringeren/höheren Steuerzahlungen führen und diese wiederum in die Berechnung des NPV/ des Kapitalwerts einfließen. Werden in Ihrem Projekt keine Steuern berücksichtigt, führen höhere oder niedrigere Zinslasten/ Zinserträge zu keiner Veränderung des NPV/ des Kapitalwerts.
Schalten Sie einmal von der Jahres- auf die Monatsdarstellung um. Im Vorschaugraphen „Finanzierungsbedarf“ wird immer nur der zum Monats- bzw. Jahresultimo bestehende Finanzierungsbedarf ausgewiesen. Wenn bei der Monatsdarstellung Werte angezeigt werden, bei der Jahresdarstellung aber nicht, liegt dies daran, dass der Finanzierungsbedarf im Dezember nicht mehr besteht und folglich aus kein Wert ausgewiesen wird.